Bedingungen für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen
Diese Bedingungen
Dies sind die Bedingungen, zu denen wir Ihnen Produkte liefern, egal ob es sich dabei um Waren oder digitale Inhalte handelt.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie Ihre Bestellung bei uns aufgeben. In diesen Bedingungen erfahren Sie, wer wir sind, wie wir Ihnen Produkte liefern, wie Sie und wir den Vertrag ändern oder beenden können, was zu tun ist, wenn es ein Problem gibt, und andere wichtige Informationen. Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Bedingungen einen Fehler enthalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um dies zu besprechen.
Der Käufer wird insbesondere auf Klausel 14 aufmerksam gemacht
1. Definitionen
Verkäufer: ist Oliver Wight EAME LLP mit Sitz in Corinium House, Barnwood Point, Corinium Avenue, Gloucester, GL4 3HX, Vereinigtes Königreich. Sie können unser Team telefonisch unter 01452 397200 oder per E-Mail an [email protected] kontaktieren.
Käufer: die Person, die die Waren und/oder Dienstleistungen vom Verkäufer kauft oder sich zum Kauf bereit erklärt.
Bedingungen: die in diesem Dokument dargelegten Verkaufsbedingungen sowie alle vom Verkäufer schriftlich vereinbarten Sonderbedingungen.
Waren: die Artikel, die der Käufer gemäß der Bestellung vom Verkäufer zu kaufen bereit ist.
Preis: der Preis für die Waren, ohne Mehrwertsteuer und ohne Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung.
Ereignis höherer Gewalt: hat die in Klausel 15 festgelegte Bedeutung.
Rechte an geistigem Eigentum: Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Marken, Geschäftsbezeichnungen und Domänennamen, Rechte an der Aufmachung, am Firmenwert und das Recht, wegen unerlaubter Vervielfältigung zu klagen, Rechte an Mustern und Modellen, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz der Vertraulichkeit vertraulicher Informationen (einschließlich Know-how) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, in jedem Fall unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anträge und Rechte zur Beantragung und Gewährung, Verlängerung oder Erweiterung dieser Rechte und der Rechte zur Inanspruchnahme der Priorität dieser Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen oder bestehen werden.
Bestellung: die Bestellung des Käufers für die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen, wie sie im Bestellformular des Käufers aufgeführt ist.
Dienstleistungen: die vom Verkäufer für den Käufer erbrachten Dienstleistungen, wie sie in der Bestellung aufgeführt sind.
2. Bedingungen
2.1 Diese Bedingungen bilden die Grundlage des Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf den Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen und Konditionen, einschließlich der Standard-Einkaufsbedingungen des Käufers oder anderer Bedingungen, die der Käufer im Rahmen einer Bestellung oder Auftragsbestätigung oder eines anderen Dokuments vorgibt, anzuwenden.
2.2 Alle Bestellungen von Waren und/oder Dienstleistungen gelten als Angebot des Käufers zum Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen vom Verkäufer gemäß diesen Bedingungen.
2.3 Die Annahme der Lieferung der Waren oder der Beginn der Dienstleistungen gilt als schlüssiger Beweis für die Zustimmung des Käufers zu diesen Bedingungen.
2.4 Diese Bedingungen können nur mit schriftlicher Zustimmung des kaufmännischen Direktors des Verkäufers geändert werden.
2.5 Diese Bedingungen stellen die Gesamtheit der Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer dar. Sie treten an die Stelle aller anderen, zuvor ausgegebenen Bedingungen.
3. Preis
Der Preis ist der in der Bestellung angegebene Preis.
4. Zahlung und Zinsen
4.1 Die Zahlung des Preises und der Mehrwertsteuer (falls zutreffend) ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnung des Verkäufers fällig.
4.2 Der Käufer ist verpflichtet, alle Rechnungen vollständig zu begleichen und keine Aufrechnungs- oder Gegenforderungsrechte gegenüber den vom Verkäufer vorgelegten Rechnungen geltend zu machen.
5. Waren
5.1 Die Waren werden in der Bestellung beschrieben.
5.2 Die Abbildungen der Waren auf unserer Website dienen lediglich der Veranschaulichung. Obwohl wir alle Anstrengungen unternommen haben, die Farben genau darzustellen, können wir nicht garantieren, dass die Anzeige der Farben auf einem Gerät die Farbe der Produkte genau wiedergibt. Ihr Produkt kann leicht von diesen Abbildungen abweichen.
5.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Spezifikation der Waren zu ergänzen oder zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist.
6. Garantien
6.1 Der Verkäufer garantiert, dass die Waren und/oder Dienstleistungen für einen Zeitraum von 3 Monaten, beginnend mit dem Datum der Lieferung der Waren oder dem Beginn der Dienstleistungen, je nachdem, was früher eintritt (Gewährleistungsfrist), wie folgt funktionieren
6.1.1 mit ihrer Beschreibung übereinstimmen;
6.1.2 von zufriedenstellender Qualität im Sinne des Sale of Goods Act 1979 sein;
6.1.3 für jeden vom Verkäufer angegebenen Zweck geeignet sein; und
6.1.4 in Übereinstimmung mit dem Supply of Goods and Services Act 1982 durchgeführt werden.
7. Bereitstellung der Produkte
7.1 Die Kosten für die Lieferung werden Ihnen auf unserer Website angezeigt.
7.2 Wenn es sich bei den Produkten um Waren handelt, werden wir sie Ihnen so schnell wie möglich liefern. Wir werden Sie über das voraussichtliche Lieferdatum informieren.
7.3 Sollte sich die Lieferung der Produkte aufgrund eines Ereignisses außerhalb unserer Kontrolle verzögern, werden wir Sie so schnell wie möglich darüber informieren und Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen der Verzögerung zu minimieren. Sofern wir dies tun, haften wir nicht für Verzögerungen, die durch das Ereignis verursacht werden. Besteht jedoch die Gefahr einer erheblichen Verzögerung, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um den Vertrag zu beenden und eine Rückerstattung für alle Produkte zu erhalten, die Sie bezahlt, aber nicht erhalten haben.
7.4 Wenn an Ihrer Adresse niemand zur Entgegennahme der Ware zur Verfügung steht und die Ware nicht in Ihren Briefkasten eingeworfen werden kann, hinterlassen wir Ihnen eine Nachricht, in der wir Sie darüber informieren, wie Sie die Lieferung neu organisieren können.
7.5 Wenn Sie nach einer fehlgeschlagenen Lieferung an Sie die Lieferung nicht neu vereinbaren oder die Waren nicht in einem Lieferdepot abholen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um weitere Anweisungen zu erhalten, und können Ihnen die Lagerkosten und alle weiteren Lieferkosten in Rechnung stellen. Wenn wir trotz unserer angemessenen Bemühungen nicht in der Lage sind, Sie zu kontaktieren oder die Lieferung oder Abholung neu zu vereinbaren, können wir den Vertrag beenden.
7.6 Bei verspäteter Lieferung stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte zu. Wenn wir die Lieferfrist für eine Ware nicht einhalten, können Sie den Vertrag sofort als beendet betrachten, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
7.6.1 Wir haben uns geweigert, die Waren zu liefern;
7.6.2 Die Lieferung innerhalb der Lieferfrist war wesentlich (unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände); oder
7.6.3 Sie haben uns vor der Annahme Ihrer Bestellung mitgeteilt, dass eine Lieferung innerhalb der Lieferfrist unerlässlich ist.
7.7 Wenn Sie den Vertrag nicht sofort als beendet ansehen wollen oder gemäß Klausel 7.6 nicht dazu berechtigt sind, können Sie uns eine neue, angemessene Frist für die Lieferung setzen und den Vertrag als beendet ansehen, wenn wir die neue Frist nicht einhalten.
7.8 Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Vertrag wegen verspäteter Lieferung als beendet zu betrachten, können Sie Ihre Bestellung für alle Waren stornieren oder bereits gelieferte Waren zurückweisen. Wenn Sie es wünschen, können Sie die Bestellung für einige dieser Waren (nicht für alle) ablehnen oder stornieren, es sei denn, die Aufteilung der Waren würde ihren Wert erheblich mindern. Danach erstatten wir Ihnen alle Beträge, die Sie für die stornierten Waren und deren Lieferung an uns gezahlt haben. Wenn die Waren an Sie geliefert wurden, müssen Sie sie entweder persönlich an den Ort zurückbringen, an dem Sie sie gekauft haben, oder sie per Post an uns zurücksenden oder (wenn sie nicht für den Postversand geeignet sind) uns erlauben, sie bei Ihnen abzuholen. Die Kosten für den Versand oder die Abholung werden von uns übernommen.
7.9 Für ein Produkt, das eine Ware ist, sind Sie ab dem Zeitpunkt verantwortlich, an dem wir das Produkt an die von Ihnen angegebene Adresse liefern oder Sie es bei uns abholen.
7.10 Sie sind Eigentümer eines Produkts, bei dem es sich um eine Ware handelt, sobald wir die Zahlung in voller Höhe erhalten haben.
7.11 Möglicherweise benötigen wir bestimmte Informationen von Ihnen, damit wir Ihnen die Produkte liefern können. In diesem Fall setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um Sie um diese Informationen zu bitten. Wenn Sie uns diese Informationen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach unserer Aufforderung zur Verfügung stellen oder wenn Sie uns unvollständige oder falsche Informationen geben, können wir entweder den Vertrag beenden oder eine zusätzliche Gebühr in angemessener Höhe erheben, um uns für die daraus resultierende zusätzliche Arbeit zu entschädigen. Wir haften nicht für die verspätete Lieferung der Produkte oder die Nichtlieferung eines Teils davon, wenn dies darauf zurückzuführen ist, dass Sie uns die erforderlichen Informationen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Aufforderung zur Verfügung gestellt haben.
7.12 Es kann sein, dass wir die Lieferung eines Produkts aussetzen müssen, um:
7.12.1 Behebung von technischen Problemen oder Vornahme kleinerer technischer Änderungen;
7.12.2 das Produkt zu aktualisieren, um Änderungen der relevanten Gesetze und regulatorischen Anforderungen zu berücksichtigen;
7.12.3 Änderungen am Produkt vornehmen, die von Ihnen angefordert oder Ihnen von uns mitgeteilt werden.
7.13 Wir setzen uns im Voraus mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen mitzuteilen, dass wir die Lieferung des Produkts aussetzen werden, es sei denn, das Problem ist dringend oder ein Notfall. Wenn wir die Lieferung des Produkts länger als 3 Monate aussetzen müssen, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um den Vertrag für ein Produkt zu beenden, und wir erstatten Ihnen alle Beträge, die Sie für das Produkt im Voraus bezahlt haben, für den Zeitraum nach Beendigung des Vertrags.
7.14 Wenn Sie die Produkte nicht fristgerecht bezahlen und die Zahlung auch nicht innerhalb von 7 Tagen nach unserer Zahlungserinnerung erfolgt, können wir die Lieferung der Produkte aussetzen, bis Sie die ausstehenden Beträge bezahlt haben. Neben der Aussetzung der Produkte können wir Ihnen auch Zinsen für Ihre überfälligen Zahlungen in Rechnung stellen.
8. Titel und Risiko
8.1 Die Gefahr geht mit der Lieferung der Waren an die Adresse des Käufers über.
8.2 Ungeachtet des früheren Gefahrenübergangs verbleibt das Eigentum an den Waren beim Verkäufer und geht erst dann auf den Käufer über, wenn der für die Waren fällige Rechnungsbetrag (einschließlich Zinsen und Kosten) vollständig bezahlt wurde.
8.3 Bis zum Eigentumsübergang hat der Käufer die Waren als Verwahrer für den Verkäufer zu halten und sie so zu lagern oder zu kennzeichnen, dass sie jederzeit als Eigentum des Verkäufers identifiziert werden können.
8.4 Der Verkäufer kann jederzeit vor dem Eigentumsübergang und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Käufer:
8.4.1 die Waren ganz oder teilweise wieder in Besitz zu nehmen, zu demontieren und zu verwenden oder zu verkaufen und dadurch das Recht des Käufers, sie zu verwenden, zu verkaufen oder anderweitig mit ihnen zu handeln, zu beenden; und
8.4.2 zu diesem Zweck (oder um festzustellen, ob und welche Waren sich im Besitz des Käufers befinden, und um diese zu inspizieren) alle Räumlichkeiten des Käufers zu betreten oder zu nutzen.
8.5 Der Verkäufer kann den Preis der Waren einklagen, auch wenn das Eigentum an den Waren noch nicht auf den Käufer übergegangen ist.
9. Beförderung von Waren
Bei einigen Verkäufen werden Transportkosten erhoben. Dies geschieht zu dem zum Zeitpunkt des Kaufs angegebenen Tarif.
10. Erbringung von Dienstleistungen
10.1 Der Verkäufer erbringt die Dienstleistungen für den Käufer.
10.2 Der Verkäufer wird sich nach besten Kräften bemühen, die in der Bestellung angegebenen Termine für die Erbringung der Dienstleistungen einzuhalten, doch handelt es sich bei diesen Terminen nur um Schätzungen, und die Zeit ist nicht entscheidend für die Erbringung der Dienstleistungen.
10.3 Der Verkäufer hat das Recht, Änderungen an den Dienstleistungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um geltende Gesetze oder Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, oder die die Art oder Qualität der Dienstleistungen nicht wesentlich beeinträchtigen, und der Verkäufer wird den Käufer in einem solchen Fall benachrichtigen.
11. Die Verpflichtungen des Käufers
11.1 Der Käufer ist verpflichtet:
11.1.1 Sicherstellen, dass die Bedingungen des Auftrags vollständig und korrekt sind;
11.1.2 mit dem Verkäufer in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zusammenzuarbeiten;
11.1.3 dem Verkäufer, seinen Mitarbeitern, Vertretern, Beratern und Unterauftragnehmern Zugang zu den Räumlichkeiten des Käufers zu gewähren, soweit dies für den Verkäufer zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist;
11.1.4 dem Verkäufer die Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die der Verkäufer nach vernünftigem Ermessen für die Erbringung der Dienstleistungen benötigt, und sicherzustellen, dass diese Informationen in allen wesentlichen Aspekten korrekt sind;
11.1.5 alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen, die für die Dienstleistungen erforderlich sein könnten, vor dem Datum, an dem die Dienstleistungen beginnen sollen, einzuholen und aufrechtzuerhalten; und
11.1.6 alle Materialien, Ausrüstungen, Dokumente und sonstiges Eigentum des Verkäufers (Verkäufermaterialien) in den Räumlichkeiten des Käufers auf eigenes Risiko zu verwahren und zu pflegen, die Verkäufermaterialien bis zur Rückgabe an den Verkäufer in gutem Zustand zu halten und die Verkäufermaterialien nur gemäß den schriftlichen Anweisungen oder der Genehmigung des Verkäufers zu entsorgen oder zu verwenden.
11.2 Wird die Erfüllung einer der Verpflichtungen des Verkäufers in Bezug auf die Dienstleistungen durch eine Handlung oder Unterlassung des Käufers oder durch die Nichterfüllung einer relevanten Verpflichtung durch den Käufer verhindert oder verzögert (Verzug des Käufers):
11.2.1 hat der Verkäufer ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen, bis der Käufer den Käuferverzug behebt, und sich auf den Käuferverzug zu berufen, um sich von der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu befreien, soweit der Käuferverzug die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers verhindert oder verzögert;
11.2.2 Der Verkäufer haftet nicht für Kosten oder Verluste, die dem Käufer direkt oder indirekt dadurch entstehen, dass der Verkäufer eine seiner Verpflichtungen nicht oder verspätet erfüllt;
11.2.3 Der Käufer hat dem Verkäufer auf schriftliche Aufforderung hin alle Kosten oder Verluste zu erstatten, die dem Verkäufer direkt oder indirekt durch den Verzug des Käufers entstanden sind.
12. Rechte an geistigem Eigentum
12.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus oder in Verbindung mit den Dienstleistungen ergeben, sind Eigentum des Verkäufers.
12.2 Der Käufer erkennt an, dass die Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter an den Dienstleistungen durch den Käufer davon abhängt, dass der Verkäufer eine schriftliche Lizenz vom jeweiligen Lizenzgeber zu Bedingungen erhält, die den Verkäufer zur Lizenzierung dieser Rechte an den Käufer berechtigen.
12.3 Alle Materialien des Verkäufers sind das ausschließliche Eigentum des Verkäufers.
13. Begrenzung der Haftung: DER KÄUFER WIRD AUF DIESE KLAUSEL BESONDERS AUFMERKSAM GEMACHT
13.1 Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Haftung des Verkäufers ein oder schließt sie aus für:
13.1.1 Tod oder Personenschäden, die durch seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer verursacht wurden;
13.1.2 Betrug oder arglistige Täuschung;
13.1.3 Verstoß gegen die in Abschnitt 2 des Supply of Goods and Services Act 1982 (Eigentum und ruhiger Besitz) enthaltenen Bestimmungen;
13.1.4 einen Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 (Eigentumsrecht und stiller Besitz) enthaltenen Bestimmungen; oder
13.1.5 mangelhafte Produkte gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 1987.
13.2 Vorbehaltlich der Klausel 14.1:
13.2.1 Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Käufer, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, für entgangenen Gewinn oder indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben; und
13.2.2 Die Gesamthaftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für alle anderen Verluste, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, übersteigt unter keinen Umständen den Betrag von £(Betrag).
13.3 Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sind die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act von 1979 und die in den Abschnitten 3 bis 5 des Supply of Goods and Services Act von 1982 implizierten Bedingungen im vollen gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen.
13.4 Diese Klausel 14 gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
14. Beendigung
14.1 Ohne Einschränkung ihrer sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von mindestens einem Monat kündigen.
14.2 Ohne Einschränkung ihrer sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:
14.2.1 die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag begeht und (falls ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung behebt;
14.2.2 die andere Partei die Zahlung ihrer Schulden einstellt oder damit droht oder nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder einräumt, dass sie nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen, oder (wenn es sich um ein Unternehmen oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt) als nicht in der Lage angesehen wird, ihre Schulden im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes von 1986 zu begleichen, oder (wenn es sich um eine natürliche Person handelt) entweder als nicht in der Lage angesehen wird, ihre Schulden zu begleichen, oder keine vernünftigen Aussichten hat, dies zu tun, in beiden Fällen im Sinne von Section 268 des Insolvency Act 1986 oder (als Personengesellschaft) einen Partner hat, auf den einer der vorgenannten Punkte zutrifft;
14.2.3 die andere Partei Verhandlungen mit allen oder einer Gruppe ihrer Gläubiger im Hinblick auf eine Umschuldung aufnimmt oder einen Vorschlag für einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit ihren Gläubigern unterbreitet oder einen solchen abschließt;
14.2.4 ein Antrag gestellt, eine Mitteilung gemacht, ein Beschluss gefasst oder eine Verfügung erlassen wird, um die andere Partei (ein Unternehmen) aufzulösen, es sei denn, dies geschieht ausschließlich zum Zweck eines Plans für eine solvente Verschmelzung der anderen Partei mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder für die solvente Sanierung dieser anderen Partei;
14.2.5 Die andere Partei (eine natürliche Person) ist Gegenstand eines Konkursantrags oder einer Konkursverfügung;
14.2.6 ein Gläubiger oder Belastungsgläubiger der anderen Partei das gesamte oder einen Teil ihres Vermögens pfändet oder in Besitz nimmt oder eine Pfändung, Zwangsvollstreckung, Beschlagnahme oder ein anderes derartiges Verfahren gegen sie eingeleitet oder vollstreckt wird und diese Pfändung oder dieses Verfahren nicht innerhalb von 14 Tagen aufgehoben wird;
14.2.7 Es wird ein Antrag auf Bestellung eines Verwalters bei Gericht gestellt oder ein Beschluss gefasst, oder es wird eine Mitteilung über die Absicht der Bestellung eines Verwalters gemacht, oder es wird ein Verwalter für die andere Partei (ein Unternehmen) bestellt;
14.2.8 Der Inhaber einer qualifizierten Last auf den Vermögenswerten der anderen Partei (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) ist berechtigt, einen Zwangsverwalter zu ernennen oder hat einen solchen ernannt;
14.2.9 Eine Person wird berechtigt, einen Konkursverwalter über das Vermögen der anderen Partei zu bestellen, oder es wird ein Konkursverwalter über das Vermögen der anderen Partei bestellt;
14.2.10 in Bezug auf die andere Partei ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren eingeleitet wird, das in Bezug auf die andere Partei in einer Rechtsordnung, der sie unterliegt, eine gleichwertige oder ähnliche Wirkung wie eines der in Klausel 15.2.2 bis Klausel 15.2.9 (einschließlich) genannten Ereignisse hat;
14.2.11 Die andere Partei setzt ihre Geschäftstätigkeit ganz oder im Wesentlichen aus, droht sie auszusetzen, stellt sie ein oder droht, sie einzustellen;
14.2.12 sich die finanzielle Lage der anderen Partei so weit verschlechtert, dass nach Ansicht des Verkäufers die Fähigkeit des Käufers zur angemessenen Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gefährdet ist; oder
14.2.13 Die andere Partei (eine natürliche Person) stirbt oder ist aufgrund einer Krankheit oder eines Unvermögens (geistig oder körperlich) nicht in der Lage, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, oder wird ein Patient im Sinne der Gesetze über geistige Gesundheit.
14.3 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann der Verkäufer den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen, wenn der Käufer einen nach diesem Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.
14.4 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe kann der Verkäufer die Erbringung von Dienstleistungen oder alle weiteren Warenlieferungen im Rahmen des Vertrages oder eines anderen Vertrages zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aussetzen, wenn der Käufer einen im Rahmen dieses Vertrages fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt, der Käufer einem der in den Abschnitten 15.2.2 bis 15.2.13 aufgeführten Ereignisse unterliegt oder der Verkäufer vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Käufer einem dieser Ereignisse unterliegen wird.
14.5 Bei Beendigung des Vertrages aus irgendeinem Grund:
14.5.1 ist der Käufer verpflichtet, alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen des Verkäufers unverzüglich an den Verkäufer zu zahlen, und in Bezug auf erbrachte Dienstleistungen, für die noch keine Rechnung vorgelegt wurde, hat der Verkäufer eine Rechnung vorzulegen, die vom Käufer sofort nach Erhalt zu zahlen ist;
14.5.2 Der Käufer ist verpflichtet, das gesamte Material des Verkäufers und alle nicht vollständig bezahlten Liefergegenstände zurückzugeben. Unterlässt der Käufer dies, so kann der Verkäufer die Räumlichkeiten des Käufers betreten und sie in Besitz nehmen. Bis zur Rückgabe ist der Käufer allein für ihre sichere Aufbewahrung verantwortlich und darf sie nicht für Zwecke verwenden, die nicht im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen;
14.5.3 die zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Rechte und Rechtsbehelfe der Parteien bleiben unberührt, einschließlich des Rechts, Schadensersatz für Vertragsverletzungen zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Ablaufs des Vertrages oder davor bestanden haben; und
14.5.4 Klauseln, die ausdrücklich oder stillschweigend nach der Kündigung wirksam sind, bleiben in vollem Umfang in Kraft.
15. Höhere Gewalt
15.1 Für die Zwecke dieses Vertrages bedeutet Höhere Gewalt ein Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (gleichgültig, ob sie die Belegschaft des Verkäufers oder eine andere Partei betreffen), Ausfall einer Versorgungseinrichtung oder eines Transportnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, innere Unruhen, Eingriffe von zivilen oder militärischen Behörden, nationale oder internationale Katastrophen, böswillige Beschädigung, Einhaltung von Gesetzen, behördlichen Anordnungen, Vorschriften, Regelungen oder Anweisungen Aufruhr, zivile Unruhen, Eingriffe ziviler oder militärischer Behörden, nationale oder internationale Katastrophen, böswillige Beschädigung, Befolgung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfälle, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Epidemien oder ähnliche Ereignisse oder Versäumnisse von Lieferanten oder Unterauftragnehmern.
15.2 Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag infolge eines Ereignisses höherer Gewalt.
15.3 Ist der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt länger als 4 Wochen an der Erbringung von Dienstleistungen und/oder Waren gehindert, hat der Verkäufer, ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel, das Recht, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Käufer unverzüglich zu kündigen.
16. Allgemein
16.1 Bekanntmachungen.
16.1.1 Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung, die einer Partei im Rahmen oder in Verbindung mit diesem Vertrag zugeht, muss schriftlich erfolgen und an den eingetragenen Sitz der Partei (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder ihren Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) oder an eine andere Adresse gerichtet sein, die die Partei der anderen Partei in Übereinstimmung mit dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat, und muss persönlich übergeben oder per vorausbezahlter Post erster Klasse oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Arbeitstag oder per kommerziellem Kurier, Fax oder E-Mail versandt werden.
16.1.2 Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in einem Rechtsstreit
16.2 Verzicht. Ein Verzicht auf ein Recht aus dem Vertrag oder dem Gesetz ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs nach dem Vertrag oder nach dem Gesetz stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar und verhindert oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht verhindern oder einschränken.
16.3 Keine Partnerschaft oder Vertretung. Der Vertrag bezweckt nicht die Gründung einer Partnerschaft oder eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen den Parteien und soll auch nicht so ausgelegt werden, dass eine der Parteien für irgendeinen Zweck als Vertreter einer anderen Partei auftritt. Keine der Parteien ist befugt, als Vertreter der anderen Partei zu handeln oder diese in irgendeiner Weise zu binden.
16.4 Dritte. Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat kein Recht, die Vertragsbedingungen durchzusetzen.
16.5 Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung und das gesamte Verständnis der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und hebt alle früheren Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Darstellungen und Absprachen zwischen den Parteien, ob schriftlich oder mündlich, auf.
16.6 Änderung. Außer in den in diesen Bedingungen genannten Fällen ist keine Änderung des Vertrags, einschließlich der Einführung zusätzlicher Bedingungen, wirksam, es sei denn, sie wurde schriftlich vereinbart und vom Verkäufer unterzeichnet.
16.7 Geltendes Recht. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihr oder in Verbindung mit ihr oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und werden nach diesem ausgelegt.
16.8 Gerichtsstand. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).